Wir verwalten das Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft gemäß den aktuell geltenden gesetzlichen Anforderungen des Wohnungseigentumsgesetzes. Die einzelnen Aufgaben und Befugnisse des Verwalters ergeben sich grundsätzlich aus den Bestimmungen der §§ 27,28 WEG. Wir bieten Ihnen darüber hinaus einen umfangreichen Service, den Sie der folgenden Leistungsbeschreibung entnehmen können:
Zur Bewirtschaftung des Gemeinschaftseigentums verwalten wir die Einnahmen und die Abrechnung des Wohngeldes, erstellen Einzelabrechnungen und Wirtschaftspläne. Wir erstellen eine Vermögensübersicht mit allen Informationen über Forderungen und Verbindlichkeiten sowie dem Stand der Instandhaltungsrücklagen.
Zu Beginn unserer Verwaltertätigkeit wird ein Treuhandkonto auf den Namen der WEG eingerichtet. Sie haben die Möglichkeit Ihr monatliches Wohngeld per Dauerauftrag einzurichten oder komfortabel am Lastschriftverfahren teilzunehmen. Die WEG erteilt der Verwaltung Vollmacht, alle laufenden Zahlungen für das Objekt über dieses Treuhandkonto abzuwickeln.
Einmal jährlich wird von uns zu einer ordentlichen Eigentümerversammlung geladen. Wir übernehmen die Aufstellung der Tagesordnungspunkte, das Versenden der Einladung an alle Eigentümer, Angebotseinholung bei zu beschließenden Baumaßnahmen sowie die daraus resultierenden Umsetzungen der gefassten Beschlüsse. Jeder Eigentümer erhält von uns ein Protokoll der geführten Versammlung.
Als Familienunternehmen überzeugen wir durch ein umfangreiches Serviceangebot. Neben regelmäßigen Objektbegehungen ohne jeglichen Mehrkosten, stehen Ihnen unsere ausgebildeten Immobilienkaufleute auch unter einer persönlichen Email-Adresse zur Verfügung. Terminvereinbarungen in den Abendstunden sind grundsätzlicht möglich.
Jeder Eigentümer erhält von uns einmal im Jahr eine Abrechnung der Bewirtschaftungskosten für seine Wohnung. Übersichtlich nach umlegbaren und nicht umlegbaren Kosten gegliedert, kann jeder Kapitalanleger spielend leicht seine Abrechnung mit den Mietern durchführen. Auch hier stehen wir Ihnen beratend zur Seite.
Zur jeder Jahresabrechnung erhalten Sie von uns völlig kostenfrei eine Aufstellung der Haushaltsnahen Dienstleistungen gemäß § 35 EStG. 20 % der Lohnkosten bis maximal 1.200 Euro sind schon auf Ihre Miteigentumsanteile ausgerechnet und können dem Finanzamt so vorgelegt werden.
Einmal im Jahr wird zusammen mit der Abrechnung ein Wirtschaftsplan versendet. Dieser prognostiziert die laufenden geplanten Kosten für das Wirtschaftsjahr und das daraus resultierende monatliche Wohngeld.
Völlig ohne Zusatzkosten bieten wir der Eigentümergemeinschaft auf Wunsch an, die einzelnen monatlichen Ausgaben zu optimieren. Nach Wunsch durchlaufen alle Kostenpositionen eine Überprüfung durch unser Haus. Stellen wir fest, dass z.B. die Hausreinigung monatlich günstiger durchzuführen ist, erhält die WEG entsprechende Angebote. Dieses gilt insbesondere auch für die Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung und Versorgungsträger.
Bei uns gibt es keine Handwerkervorgaben. Haben Sie in der Vergangenheit mit einem Unternehmen stets gut zusammen gearbeitet, so werden wir weiterhin mit diesem Unternehmen zusammen arbeiten.
Vor Erstellung der Wohngeldabrechnungen hat der Beirat bei einer Belegprüfung in unserem Hause die Möglichkeit, die Abrechnung des abgeschlossen Jahres zu prüfen und das Konto der Instandhaltungsrücklage einzusehen. Das gleiche Recht kann jeder einzelne Eigentümer in Anspruch nehmen.
Regelmäßige Beiratssitzungen stellen eine selbstverständliche Prämisse für uns dar. Darüber hinaus halten wir unsere Beiräte über alle wichtigen Schritte, die das Objekt betreffen, auf dem laufenden.
Neben der umfangreichen kaufmännischen Betreuung steht Ihnen ebenfalls eine ebenso umfassende technische Betreuung zur Verfügung. Darüber hinaus gewährleisten wir Ihnen eine zügige Meldung und Abwicklung von Versicherungsschäden.
Neben unserem Telefon-Support, steht Ihnen eine individuelle Email-Adresse des Sachbearbeiters zur Verfügung. Alle Eigentümer werden bei wichtigen Angelegenheiten von uns umfassend per Rundschreiben informiert, dies gilt insbesondere bei Rechtsstreitigkeiten.
Haben Sie einen Notruf Service mit uns vereinbart, steht Ihnen rund um die Uhr, 24 Stunden am Tag und auch an Feiertagen ein kostenloser Notruf-Service für Notfälle zur Verfügung.
Wir möchten Ihnen für Ihre Immobilie das bestmögliche Preis-Leistungsverhältnis bieten. Bevor wir Ihnen aber Preise kalkulieren können, benötigen wir einige Angaben zum Objekt. Sie helfen uns daher sehr, wenn Sie nachstehendes Anfrage-Formular ausfüllen.
Im Rahmen unseres Aktionsangebotes bieten wir jeder Eigentümergemeinschaft 1 Monat eine völlig kostenfreie Hausverwaltung an.
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51143 Köln (Porz)
fon 0 22 03 . 540 - 82 oder 83
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